Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Optimist Germany GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Optimist Germany GmbH, Falkenried 72a, 20251 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Optimist“ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) – unabhängig von Art und Umfang der Leistung – im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsbeziehungen.

2. Ausschließlichkeit

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung gesonderter Geschäftsbedingungen von Optimist bleibt – im Falle einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden – hiervon unberührt.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Optimist hat ihrer Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Geschäftsbedingungen des Kunden in vertraglichen Unterlagen beigefügt sind oder in Bezug genommen werden sowie, wenn Optimist in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen ausführt.

3. Vertragsschluss

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind Angebote von Optimist verbindlich. Diese Angebote werden von Optimist, sofern nicht anders durch Optimist gekennzeichnet, in Form von Kostenvoranschlägen unterbreitet. In diesen Fällen gilt die Bestätigung des Kunden als verbindliche Angebotsannahme.
  2. Bestellungen bedürfen der Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Die vertragliche Bindung für Optimist entsteht durch die Annahme der Bestellung in Textform (Auftragsbestätigung).
  3. Ein Angebot verliert spätestens 30 Tage nach dem Tag der Absendung eine etwa entstandene Bindungswirkung, wenn es bis dahin nicht angenommen oder abgelehnt wurde.

4. Inhalt der Leistung

  1. Der Inhalt der Leistungen von Optimist wird durch die letzte Angebotsfassung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Dokumente („Leistungsbeschreibung“) und/oder vereinbarte Leistungsänderungen bestimmt. Leistungsbeschreibungen in zuvor erstellten Angeboten, Entwürfen oder sonstigen Unterlagen haben demgegenüber keinerlei Gültigkeit.
  2. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, vor Fertigstellung der Leistung gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung Änderungen am Leistungsumfang der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorzunehmen. Sofern sich diese Änderungen auf den Preis der Leistung und/oder die für die Ausführung erforderliche Zeit oder auf andere Bestimmungen des Vertrages auswirken, wird Optimist dies dem Kunden innerhalb von drei (3) Werktagen mitteilen. Der Kunde hat Optimist innerhalb von fünf (5) Werktagen mitzuteilen, ob ein Einverständnis diesbezüglich besteht. Erklärt sich der Kunde nicht innerhalb der Frist, so gelten die Änderungen als nicht vereinbart. Erklärt sich der Kunde einverstanden, werden entsprechende Anpassungen in einer überarbeiteten Leistungsbeschreibung dokumentiert. Ungeachtet des Vorstehenden können, soweit die Leistungen durchgeführt und/oder abgeschlossen wurden, nur Anpassungen vorgenommen werden, die den Umfang der Arbeiten erhöhen.

5. Leistungszeit und Leistungsbedingungen

  1. Optimist wird die Leistung zum in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitpunkt bzw. in dem angegebenen Zeitraum erbringen. Ist in der Leistungsbeschreibung kein Leistungszeitpunkt oder -zeitraum angegeben, besteht seitens Optimist ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht.
  2. Wird die termingerechte Vertragserfüllung durch fehlende Angaben, Pläne, Spezifikationen, Daten etc. oder deren Änderungen, zu vertreten durch den Kunden, während der Ausführung verzögert, verlängern sich die vertraglichen Fristen entsprechend. Entstehen dadurch für Optimist zusätzliche Kosten, sind diese vom Kunden zu tragen.
  3. Sofern Optimist im Rahmen des Vertrags verpflichtet ist, eine Sache zu liefern, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe an ein geeignetes Speditionsunternehmen auf den Kunden über.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Preise zzgl. Mehrwertsteuer.
  2. Sofern nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten, sind vom Kunden zu tragen: jegliche Transportkosten, Steuern, Gebühren, Zölle, Abgaben etc. wie auch Bankspesen und Kosten für vom Kunde ggf. benötigte behördliche Bewilligungen.
  3. Ist eine Abrechnung nach (Zeit-)Aufwand vereinbart, weist Optimist den/die aufgebrachten Aufwand/Zeiteinheiten durch angemessene transparente Abrechnung nach, die der Kunde innerhalb einer Woche ab Erhalt überprüfen muss. Weigert sich der Kunde, eine vorgelegte Abrechnung anzuerkennen, kann Optimist verlangen, dass innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen die Richtigkeit der Aufwandsnachweise überprüft wird und Einwände schriftlich konkretisiert werden. Erfolgen innerhalb dieser Frist keine begründeten Einwände, so gilt der Aufwandsnachweis als anerkannt. Der Aufwandsnachweis gilt ebenfalls als anerkannt, wenn der Kunde sich nicht innerhalb der Wochenfrist gemäß Ziffer 6.3. S. 1 dieser AGB hierzu äußert.
  4. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird mit dem vereinbarten Stundensatz für den jeweiligen Mitarbeiter bis maximal 12 Stunden pro Tag in Rechnung gestellt.
  5. Sofern nicht anders vereinbart und sofern die Leistung von Optimist in der Lieferung einer Sache oder eines Werks besteht, sind 50% des Angebotspreises innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen und die restlichen 50% nach der Übergabe bzw. der Abnahme. Sofern nicht anders vereinbart und sofern die Abrechnung der Leistung von Optimist nach Aufwand vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 15 Tagen nach dem Zugang der jeweiligen Rechnung zu zahlen.
  6. Optimist ist jederzeit berechtigt, An- und Vorauszahlungen zu verlangen.
  7. Wenn die Arbeit vom Kunde vorzeitig beendet wird, muss der Kunde Optimist für alle anfallenden Gebühren und Kosten bzahlen.

7. Abnahme

  1. Sofern eine Werkleistung vereinbart wird, ist Optimist verpflichtet, die fertige Leistung zur Abnahme vorzulegen. Soweit die Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich Zwischenabnahmen vorsieht, sind Zwischenabnahmen nur auf Wunsch von Optimist durchzuführen. Zwischenabnahmen dürfen durch den Kunden nur verweigert werden, wenn die Leistung nicht dem Zeitplan unter Berücksichtigung der Festlegungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
  2. Der Kunde wird die Leistung bzw. den vorgelegten Zwischenstand bzw. Leistung prüfen und innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang der Leistung bzw. des Zwischenstandes diesen abnehmen oder die Abnahme wegen wesentlicher Mängel oder fehlender Elemente verweigern.
  3. Falls der Kunde die zur Abnahme vorgelegte Leistung bzw. den vorgelegten Zwischenstand innerhalb der Frist gemäß Ziffer 7.2., mit oder ohne Angabe eines konkreten Grundes, weder abnimmt noch zurückweist, ist Optimist verpflichtet, dem Kunden eine Erinnerung in Textform (via E-Mail) zu schicken mit dem Hinweis, dass, wenn der Kunde die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt oder verweigert (unter Angabe mindestens eines Grundes für die Verweigerung), innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Erhalt der Erinnerung die Leistung bzw. der vorgelegte Zwischenstand als abgenommen gilt.
  4. Für den Fall, dass der Kunde während der Abnahme feststellt, dass die jeweilige zur Abnahme vorgelegte (Teil-)Leistung mit wesentlichen Mängeln behaftet ist, wird der Kunde Optimist hierauf in Textform (via E-Mail) unter nachvollziehbarer Beschreibung des jeweiligen Mangels hinweisen. Optimist wird Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben.

8. Eigentumsvorbehalt

Sofern die Leistung von Optimist in der Lieferung einer Sache oder eines Werks besteht, geht das Eigentum an der Sache bzw. an dem Werk erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreis bzw. Werklohns auf den Kunden über.

9. Geistiges Eigentum

  1. Soweit nicht anderweitig im Angebot spezifiziert bzw. eingeschränkt und mit Ausnahme von Rechten Dritter, tritt Optimist hiermit unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung alle Rechte an allen Arbeitsergebnissen und Materialien, die Optimist dem Kunden im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, einschließlich aller Pläne, Werbematerialien, Begleitprogramme, Systeme, Produkte (z.B. Kopien, Layouts, Fotografien, Prototypen, Skripte, Storyboards, Dias, Websites, Werbespots und Rohschnitte) (zusammen die "Materialien") und alle Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechte an den Materialien, die während der Erfüllung dieser Vereinbarung durch Optimist entwickelt wurden (zusammen mit den Materialien, das "geistige Eigentum"), an den Kunden ab.
  2. Der Kunde kann das geistige Eigentum in jedem Medium nutzen, unabhängig davon, ob es jetzt existiert oder in der Zukunft entwickelt wird, weltweit und zeitlich unbeschränkt, gleich zu welchem Zweck und in jeder gewünschten Weise.
  3. Optimist garantiert im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens i.S.v. § 311 Abs. 1 BGB nach bestem Wissen, dass mit Ausnahme von Open Source Materialen, Materialien, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und/oder Materialen, die durch schriftliche Offenlegungen gegenüber dem Kunden von der Rechteeinräumung ausgenommen sind, alle von Optimist bereitgestellten Materialien keine Patente, Marken oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.
  4. Der Kunde garantiert im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens i.S.v. § 311 Abs. 1 BGB nach bestem Wissen, dass Materialien, die vom ihm an Optimist zur Erbringung der Leistung übergeben werden, keine Patente, Marken oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.
  5. Soweit Optimist oder der Kunde gegen die jeweils gegebene Garantie verstößt, haben sie dem jeweils anderen Vertragspartner auf erstes Anfordern von Forderungen Dritter freizustellen.

10. Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse

  1. Vertrauliche Informationen bezeichnet sämtliche Informationen, die zwischen dem Kunden und Optimist im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, die als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die dem jeweils anderen bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen, die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Vertragspartner, öffentlich bekannt werden, die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Vertragspartner, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden, die durch den mitteilenden Vertragspartner Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden oder die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind. Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch der Adressant des Beschlusses, den anderen Vertragspartner unverzüglich hierüber zu informieren und diesen im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.
  2. Optimist und der Kunde verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, auch nach vollständiger Erfüllung der einzelnen Leistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung und/oder der Beendigung dieses Vertrages nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Die Vertragspartner dürfen die Informationen lediglich, falls vorhanden, der eigenen Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die Vertragspartner werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und werden den jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.

11. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften, mit der Ausnahme, dass das Recht zum Rücktritt ausgeschlossen ist.
  2. Der Kunde hat insbesondere die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB zu beachten. Auch wenn der Kunde kein Kaufmann im Sinn des HGB ist, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Kommt der Kunde seiner Rügeobliegenheit gemäß dieser Ziffer 11.2. nicht nach, entfallen seine Mängelgewährleistungsansprüche.

12. Haftung

  1. Optimist haftet ausschließlich für Schäden des Kunden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
  2. Darüber hinaus haftet Optimist nur für direkte Schäden, daher insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Folge- und Weiterfresserschäden. Optimist haftet nur in Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

13. Erfüllungsort

Sofern nicht anders in der Leistungsbeschreibung vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz von Optimist.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden/Schriftform, Salvatorische Klausel

  1. Auf die Vertragsbeziehung zwischen Optimist und dem Kunden sowie auf alle Ansprüche, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz von Optimist, wenn kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich festgelegt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz aus dem Inland ins Ausland verlegt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Optimist ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.